FAQ - Grundlegendes für neue EBR

Auf dieser Seite werden wir in Zukunft alle Information sammeln, die insbesondere für neu gewählte Elternbeiräte interessant sind. Fakten, Vorgehensweisen, Zusammenhänge usw. Kurzum: „Frequently Asked Questions“, zu denen man die Antworten sonst nur nach Jahren der Elternarbeit findet. Und dann ist man oft schon nicht mehr im Amt, denn um Elternbeirat zu sein muß man ja mindestens ein Kinder an einer allgemeinbildenden Schule haben.

Tipps zur Elternbeiratsarbeit

Weitergabe der Kontaktdaten an den LEB

Für alle Elternvertreter der einzelnen Klassen, insbesondere aber für die EBR-Vorsitzenden falls die E-Mail Adresse nicht über eine Funktionsadresse der Schule (also etwa wie „ebr-at-schillergymnasium-dot-de) geregelt und bereits beim LEB hinterlegt ist: bitte diese Einwilligung zur Weitergabe der Daten ausfüllen und in der Schule abgeben. Ohne diese Einwilligung darf die Schule lediglich Name und Postanschrift an den LEB weitergeben. Dieser verschickt jedoch regelmäßig E-Mail Newsletter mit wichtigen Infos für alle Elternvertreter.

Was tun, wenn man kurzfristig einen Klassenpflegschaftsabend einberufen müsste

Bei kurzfristig anstehenden, dringenden Problemen - oder auch regelmäßig - kann eine Telefonkonferenz helfen. Dies ist für alle sehr bequem, die Teilnehmer müssen sich nicht den ganzen Abend frei nehmen und nicht zu einem Versammlungsort fahren. Bitte im Vorfeld den Konferenzraum einrichten, Kosten fallen keine an: https://www.meebl.de/

Für Videokonferenzen können wir Jitsi empfehlen: es ist quelloffen und läuft auf allen Plattformen im Browser.

Für beide Systeme können Sie hier einen Erfahrungsbericht mit Anleitung für den Einstieg nachlesen.

Hier unser Textvorschlag für eine Einladung zu meebl:

  • als LibreOffice Open Document

  • als Word 2007

  • als PDF

  • als Text, zum direkten Cut & Paste z.B. in eine E-Mail:

    Telefonkonferenz ….

    Sehr geehrte …………………………

    hiermit lade ich Sie aufgrund der gegebenen Dringlichkeit kurzfristig zu einer gemeinsamen Telefonkonferenz am Wochentag, den XX.XX.20XX um XX Uhr ein. Ziel dieses Gesprächs ist ………………. .

    Hier die Einwahl- und Zugangsdaten zu Ihrem Konferenzraum:

    • Telefonnummer: 030/92039902

    • Konferenzraum: XXXXXX

    Jeder Teilnehmer der Telefonkonferenz erklärt sich durch die eigene Einwahl damit einverstanden, dass dieser Schlichtungsversuch absolut vertraulich zu behandeln ist, hierzu gilt: Das Aufzeichnen dieses nicht-öffentlichen Gesprächs verletzt die Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ist deshalb nicht mit den Grundrechten vereinbar. Die Vertraulichkeit des Wortes ist geschützt und so drohen nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB) Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Haft, wenn Sie:

    • das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf Tonträger aufnehmen oder

    • eine so hergestellte Aufnahme benutzen oder Dritten zugänglich machen.

    • Auch der Versuch ist strafbar.

    Das Gespräch wird von mir zu einzelnen Punkten nur dann protokolliert, wenn alle beteiligten Gesprächspartner grundsätzlich und in jedem Einzelfall der von mir vorgeschlagenen Formulierung zustimmen.

    Über eine Bestätigung Ihrer Teilnahme freue ich mich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Elternbeirat

Zusammenarbeit der EBV mit der Schulleitung

Frage

Was kann man tun, gibt es bewährte „Best Practices“, die wir an unserer Schule einführen können, um die Zusammenarbeit systematisch zu verbessern? Was machen andere Schulen?

Antwort

Generell gilt, die Kommunikation sollte auf Augenhöhe stattfinden, da nach dem Grundgesetz beide Seiten Erziehungs- und Bildungsrechte besitzen. Die Position der Eltern wird z.B. auch daran deutlich, daß die Schulkonferenz, die zu einem Drittel aus Eltern besteht, schon beim Auswahlverfahren zur Besetzung einer Schulleiterstelle beteiligt wird.

Das Kultusministerium schreibt zur Aufgabe des Elternbeirates: Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schülerschaft einer Schule, also die gewählten Elternvertreter/innen der einzelnen Klassen und ihre Stellvertreter/innen. Dem Elternbeirat obliegt es u.a., das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben sowie Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten. Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind.

Handlungsempfehlungen

  • Regelmäßige Gesprächsrunden über aktuelle schulische Themen zwischen SL und EBV, mindestens 4 Gesprächsrunden pro Jahr (je 60 bis 90 Minuten). Z.B. an der GSS Tübingen ca. 6 pro Jahr.

  • Einladung des EBV zu einzelnen Themen der GLK, wenn dieses Thema für die Eltern von hinreichend großer Bedeutung ist (Evaluation, pädagogischer Tag, Weiterentwicklung der Schule, …) Dies wird an einigen Gymnasien so umgesetzt.

  • Regelmäßig den EBV zur 1. GLK des Schuljahres einladen, damit sich der EBV kurz bei den Lehrer/innen vorstellen kann und die LuL direkt (!) über die wichtigsten Elternthemen informieren kann (= 5 - 10 Minuten; danach sind die LuL wieder unter sich). Wird vereinzelt so gemacht.

  • Gemeinsame Arbeitskreise Eltern + Lehrer/innen zu wichtigen Themen, derzeit in der GSS Tübingen: AK Medienbildung, denkbär wäre auch die Gründung eines gem. AK zum Thema Demokratiebildung/Umsetzung des Leitfadens Demokratiebildung bzw. „Entwicklung eines Schulcurriculums“ (AK: LuL, SuS, Elternvertreter/innen). Diese Einrichtung gibt es z.B. unter dem Namen „Steuerungsgruppe“ an einigen Gymnasien.

  • Runder Tisch Schulentwicklung = 1x pro Jahr = gemeinsam darüber nachdenken, wie sich die Schule weiterentwickeln kann.

  • Schulkonferenz: Vorlage des Haushalts + Besprechung (konkret), Rückblick auf den letzten Haushalt (was wurde wofür ausgegeben, wofür hat das Geld nicht gereicht).

  • Entwicklung eines Konfliktleitfadens für die Schule (= im Verantwortungsbereich des EB, aber abgesprochen mit der SL), damit alle Eltern wissen, wie man ggf. auf vorhandene Konflikte reagieren kann (in abgestufter Weise).

  • Vielleicht auch eine Gesprächsrunde einfordern um konkret und gemeinsam über mögliche Verbesserungen der Kommunikation zu sprechen (mit der SL) - falls dies nicht funktioniert: einen diesbezüglichen Beschluss des Elternbeirats herbeiführen (= Wunsch der Elternvertreter/innen nach einer deutlich verbesserten Kommunikation)